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   BGH, 12.05.2020 - 1 StR 460/19   

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https://dejure.org/2020,13137
BGH, 12.05.2020 - 1 StR 460/19 (https://dejure.org/2020,13137)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2020 - 1 StR 460/19 (https://dejure.org/2020,13137)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 1 StR 460/19 (https://dejure.org/2020,13137)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 356a StPO, § 64 StGB, § 261 StPO, § 356a Satz 2 StPO, § 344 Abs. 2 StPO, § 465 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anhörungsrüge gerichtet auf die Prüfung der Voraussetzungen des § 64 StGB hinsichtlich einer möglichen Drogenabhängigkeit des Verurteilten; Rüge der Verletzung von § 261 StPO hinsichtlich der bei einer Durchsuchung der Ehewohnung des Verurteilten gefertigten Lichtbilder

  • rewis.io

    Anhörungsrüge: Gehörsverletzung bei fehlender Stellungnahme des Revisionsgerichts zur Rechtsauffassung der Verteidigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 ; StPO § 261
    Anhörungsrüge gerichtet auf die Prüfung der Voraussetzungen des § 64 StGB hinsichtlich einer möglichen Drogenabhängigkeit des Verurteilten; Rüge der Verletzung von § 261 StPO hinsichtlich der bei einer Durchsuchung der Ehewohnung des Verurteilten gefertigten Lichtbilder

  • datenbank.nwb.de

    Anhörungsrüge: Gehörsverletzung bei fehlender Stellungnahme des Revisionsgerichts zur Rechtsauffassung der Verteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 224
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 1 StR 460/19
    Dass dies nach dem Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts nicht näher begründet wurde, liegt in der Natur des Verfahrens nach § 349 Abs. 2 StPO und gibt daher keinen Hinweis auf die Nichtbeachtung des Sachvortrags des Revisionsführers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 8. April 2009 - 5 StR 40/09, BGHR StPO § 356a Gehörverstoß 3 mwN).

    Eine weitergehende Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 Rn. 15 und vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, NJW 2014, 2563 Rn. 14).

  • BGH, 08.04.2009 - 5 StR 40/09

    Rechtliches Gehör im Revisionsrechtszug (Überraschungsentscheidung); Obliegenheit

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 1 StR 460/19
    Dass dies nach dem Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts nicht näher begründet wurde, liegt in der Natur des Verfahrens nach § 349 Abs. 2 StPO und gibt daher keinen Hinweis auf die Nichtbeachtung des Sachvortrags des Revisionsführers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 8. April 2009 - 5 StR 40/09, BGHR StPO § 356a Gehörverstoß 3 mwN).

    Das Schweigen des Senats auf Rechtsausführungen der Verteidiger in den Revisionsbegründungschriften und Gegenerklärungen offenbart im revisionsgerichtlichen Beschlussverfahren vielmehr, dass der Vortrag ungeeignet gewesen ist, die vom Generalbundesanwalt dargelegte Erfolglosigkeit der erhobenen Revisionsrügen zu entkräften (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. April 2009 - 5 StR 40/09, BGHR StPO § 356a Gehörverstoß 3 und vom 28. Juni 2016 - 3 StR 17/15 Rn. 3, wistra 2016, 452; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 14; Wiedner in BeckOK-StPO, Stand 1. Januar 2020, § 349 Rn. 45; jeweils mwN).

  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 1 StR 460/19
    Eine weitergehende Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidungen besteht nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 Rn. 15 und vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, NJW 2014, 2563 Rn. 14).
  • BGH, 28.06.2016 - 3 StR 17/15

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet (Verwerfung der Revision im

    Auszug aus BGH, 12.05.2020 - 1 StR 460/19
    Das Schweigen des Senats auf Rechtsausführungen der Verteidiger in den Revisionsbegründungschriften und Gegenerklärungen offenbart im revisionsgerichtlichen Beschlussverfahren vielmehr, dass der Vortrag ungeeignet gewesen ist, die vom Generalbundesanwalt dargelegte Erfolglosigkeit der erhobenen Revisionsrügen zu entkräften (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. April 2009 - 5 StR 40/09, BGHR StPO § 356a Gehörverstoß 3 und vom 28. Juni 2016 - 3 StR 17/15 Rn. 3, wistra 2016, 452; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 14; Wiedner in BeckOK-StPO, Stand 1. Januar 2020, § 349 Rn. 45; jeweils mwN).
  • BGH, 15.11.2023 - 1 StR 187/23

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des die Revision verwerfenden Beschlusses vor; eine solche ist auch verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 StR 460/19 Rn. 6).
  • BGH, 29.06.2022 - 1 StR 466/21

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Auch verfassungsrechtlich ist eine Begründung letztinstanzlicher Entscheidungen nicht geboten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 Rn. 15 und vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 Rn. 14; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 StR 460/19 Rn. 6).
  • BGH, 18.04.2023 - 3 StR 490/22

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet (keine Verletzung des Rechts auf

    Dass dies nach dem Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts nicht näher begründet worden ist, liegt in der Natur des Verfahrens nach § 349 Abs. 2 StPO und gibt daher keinen Hinweis auf die Nichtbeachtung des Sachvortrags des Revisionsführers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07, juris Rn. 15; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 StR 460/19, NStZ-RR 2020, 224 mwN).

    Das Schweigen auf ergänzende Rechtsausführungen in der Gegenerklärung offenbart im revisionsgerichtlichen Beschlussverfahren vielmehr, dass der Vortrag ungeeignet gewesen ist, die vom Generalbundesanwalt dargelegte Erfolglosigkeit der erhobenen Revisionsrügen zu entkräften (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 StR 460/19, NStZ-RR 2020, 224 mwN).

  • BGH, 21.12.2021 - 3 StR 170/21

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet

    Dass dies nach dem Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts nicht näher begründet worden ist, liegt in der Natur des Verfahrens nach § 349 Abs. 2 StPO und gibt daher keinen Hinweis auf die Nichtbeachtung des Sachvortrags des Revisionsführers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07, juris Rn. 15; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 StR 460/19, NStZ-RR 2020, 224 mwN).

    Das Schweigen auf ergänzende Rechtsausführungen in der Gegenerklärung offenbart im revisionsgerichtlichen Beschlussverfahren vielmehr, dass der Vortrag ungeeignet gewesen ist, die vom Generalbundesanwalt dargelegte Erfolglosigkeit der erhobenen Revisionsrügen zu entkräften (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 StR 460/19, NStZ-RR 2020, 224 mwN).

  • BGH, 29.06.2023 - 3 StR 460/22

    Verwerfung der Anhörungsrüge; Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

    Das Schweigen auf ergänzende Rechtsausführungen in der Gegenerklärung offenbart im revisionsgerichtlichen Beschlussverfahren vielmehr, dass der Vortrag ungeeignet gewesen ist, die vom Generalbundesanwalt dargelegte Erfolglosigkeit der erhobenen Revisionsrügen zu entkräften (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 StR 460/19, NStZ-RR 2020, 224 mwN).
  • BGH, 15.06.2023 - 1 StR 83/20

    Anhörungsrüge

    § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des die Revision verwerfenden Beschlusses vor, eine solche ist auch verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 StR 460/19 Rn. 6).
  • BGH, 24.11.2022 - 2 StR 567/21

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des die Revision verwerfenden Beschlusses vor, eine solche ist auch verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07, Rn. 15 und vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, Rn. 14; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 StR 460/19, Rn. 6).
  • BGH, 10.05.2023 - 2 StR 52/23

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    § 349 Abs. 2 StPO sieht keine Begründung des die Revision verwerfenden Beschlusses vor, eine solche ist auch verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07, Rn. 15; BVerfG NJW 2014, 2563; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 StR 460/19, Rn. 6).
  • BGH, 13.01.2021 - 4 StR 409/19

    Zustellungen an den Verteidiger (Unterrichtung des Beschuldigten: Nichtbeachtung

    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 StR 460/19, NStZ-RR 2020, 224).
  • BGH, 18.08.2022 - 2 StR 564/21

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Auch verfassungsrechtlich ist eine Begründung letztinstanzlicher Entscheidungen nicht geboten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07, juris Rn. 15 und vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, juris Rn. 14; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 1 StR 460/19, juris Rn. 6).
  • BGH, 04.03.2021 - 5 StR 451/20

    Unbegründetheit einer Gehörsrüge

  • BGH, 03.03.2021 - 2 StR 480/19

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

  • BGH, 26.07.2022 - 1 StR 124/22

    Unbegründete Anhörungsrüge

  • BGH, 18.11.2020 - 4 StR 575/19

    Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet

  • BGH, 31.08.2021 - 1 StR 150/21

    Unbegründete Anhörungsrüge

  • BGH, 26.10.2021 - 2 StR 103/21

    Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet

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